Modellbauclub Steyr – Weistrach
ZVR: 635292888
Modellflugplatzbetriebsordnung (MFBO)
Diese Modellflugplatzbetriebsordnung kurz (MFBO) ist für alle Piloten und Helfer, die den
Flugplatz in Ausübung des Modellflugsports benützen verbindlich.
Sie ist jedem Mitglied des MBC Steyr Weistrach in Abschrift zu übergeben. Gäste sind vom
Einlader über den Inhalt der MFBO zu belehren.
Verstöße gegen die Modellflugplatzbetriebsordnung sind vom Vereinsvorstand zu
bewerten und entsprechend zu ahnden.
1) Auf dem Vereinsgelände des MBC ist der Betrieb von Freiflugmodellen sowie RC-Flugmodelle
erlaubt. (entsprechend dem österreichischen Luftfahrtgesetz)siehe auch Pkt.16
2) Das Fliegen ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt. Mitgliedsanwärter und Gäste
dürfen mit einer Sondergenehmigung eines Vorstandsmitgliedes und unter
Aufsicht eines aktiven Mitglieds fliegen. Die Verantwortung für den Betrieb eines
Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene
Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung
irgendwelcher Art.
3) Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender
Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 §151 genannten
Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann.
4) Fliegen ist nur innerhalb der vorgesehenen Zeiten erlaubt. Das ist derzeit:
Werktags von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Sonn- und Feiertags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr.
Der Flugplatz muss bis 19:30 verlassen sein.
Ausnahme: Eine fallweise Verlängerung der Flugzeiten ist nur nach Absprach
durch den Vereinsvorstand mit der Jägerschaft bzw. Anrainern möglich.
5) Grundsätzlich sind im Flugbetrieb die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der
zu benützenden Frequenzen und Sendeleistungen einzuhalten. (auch bei 2,4 GHz ).
Des Weiteren ist für Vereinsmitglieder im Vorfeld dem Vereinsvorstand bei
Benützung des 35/40 MHz-Bandes der betreffende Kanal zu melden.
Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine
35MHz-Frequenz frei ist (entfällt bei 2,4Ghz-Anlagen); Kanalkennzeichnung.
6) Jedes Modell muss mindestens über ein Namensschild mit Anschrift oder einer
gültigen FAI Kennzeichnung versehen sein.
7) Das in Betrieb nehmen von Antriebsmotoren jeglicher Art ist nur auf dem Flugfeld
beziehungsweise im Vorbereitungsraum erlaubt.
Der über einen größeren Zeitraum reichende Dauerbetrieb von Motoren ist im
Vorbereitungsraum während des Flugbetriebes nicht gestattet.
8) Es dürfen sich maximal zwei Motormodelle inklusive Hubschrauber (V-und EAntrieb)
in der Luft befinden. Der Betreiber des zweiten Motormodells darf nur mit
Genehmigung des ersten Piloten starten.
Segelflugmodelle und Varianten mit Hilfsantrieb können in angemessener Anzahl
und in Absprache mit den Betreibern der im Parallelbetrieb befindenden Modelle
betrieben werden. Jeder aktive Pilot muss in Eigenverantwortung handeln und
somit zu einem geordneten Flugbetrieb beitragen.
9) Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder
Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann.
Das Überfliegen der Sperrzone (Parkplatz, der Zuschauer, des Modellabstellplatzes,
des bewohnten Bereichs im Westen) ist strengstens verboten. Siehe Lageplan –
Modellflugplatz.
10)Sich im Parallelbetrieb befindende Piloten haben sich auf der Südseite der
Rollbahn, dem Zweck dienend (Störungsvermeidung der Frequenzen bzw.
Absprachen für Landevorgänge), möglichst nahe gruppiert aufzuhalten.
11)Während des Start und Landevorgangs muss die Rollbahn frei von Personen und
beweglichen Hindernissen (Modelle, (Haus) -Tiere, ....) sein.
12)Haustiere sind am gesamten Vereinsgelände nur angeleint und in den dafür
vorgesehenen Zonen zu halten.
13)Das Anfliegen und Überfliegen von Personen, Weidevieh, manntragenden
Fluggeräten sowie Personengruppen und Reitern welche sich auch am
benachbarten Güterweg Nr. 454 befinden können, ist strengstens untersagt.
14)Bei Feldarbeiten auf angrenzenden Grundstücken ist das Überfliegen des
betreffenden Sektors zu unterlassen.
Bei Arbeiten an der Rollbahn (Rasenpflege,....) ist der Flugbetrieb ausnahmslos
einzustellen.
15)Das Betreten der den Vereinsgelände umgebenden Flächen ist nur in
Ausnahmefällen erlaubt, unter Beachtung geringst möglicher Flurschäden zu
verursachen.
16) Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einen einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind.
(Modellflugzeuge ohne oder mit allen möglichen Antrieben, ausgenommen sind Raketenantriebe.)
Für den Betrieb eines Flugmodells mit einem Abfluggewicht größer 25Kg ist zusätzlich
eine für Österreich gültige Abnahme des Modells vorzuweisen.
17)Der höchst zulässige Geräuschpegel beträgt 82dB(A)
(Arithmetisches Mittel aus Rundummessung in 25m Meter Entfernung) Bei
Überschreitung von 79 dB(A) entscheidet die technische Kommission über eine
Starterlaubnis.
18)Die Zufahrt zum Modellflugplatz erfolgt über den vorgesehen Güterweg Nr. 454 mit
angemessener langsamer Geschwindigkeit. Im Winter ist bei gespurter Loipe die
Zufahrt gesperrt.
19)Das Fluggelände und die Umgebung sind unbedingt sauber zu halten. Beschädigte
Flugmodelle oder Teile davon (insbesondere Akkus) dürfen nicht am
Vereinsgelände entsorgt werden.
20)Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur auf den vorgesehenen Abstellflächen erlaubt.
21)Von aufgetretenen Schäden, insbesondere Flurschäden, ist unverzüglich dem
Vereinsvorstand zu berichten.
Der Verlust von Akkus, Schleppseile sowie Wrackteile welche im Bereich der
angrenzenden Grundstücke nicht auffindbar sind, sind unverzüglich dem
Vereinsvorstand zu melden. – Gefahr in Verzug!
22)Jeder Flugplatzbenützer unterwirft sich der MFBO ohne jeden Vorbehalt. - Eltern
haften für ihre Kinder!
23)Der Vereinsvorstand des MBC behält sich vor, die Modellflugplatzbetriebsordnung
jederzeit ändern zu können.
24)Für den Flugbetrieb gilt außerdem das österreichische Luftfahrtgesetz.
Die generell maximal erlaubte Flughöhe ist 150 m über Grund. (gemäß LVR 2014,
§18)
Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß Luftfahrgesetz §24c nicht zulässig.
Für Flüge von 150-300m ist eine Unterweisung entsprechend dem Bescheid der
ACG notwendig. Die Flüge sind in das ständig aufgelegte Flugbuch am Flugplatz
einzutragen.
25)Akkus dürfen nicht innerhalb der Clubhütte gelagert werden. Ausnahme ist der
Bereich der überdachten Ladestation während des Lade/Entladevorgangs.
Der Betrieb und Lade/Entladevorgang von Akkus liegt in der Eigenverantwortung
der Benutzer.
Sollten durch Akkus Schäden an der Vereinsinfrastruktur oder an Personen
entstehen, sind diese unverzüglich dem Vorstand zu melden, beziehungsweise
vollständig vom Verursacher zu ersetzen.
26)Notfallplan:
Feuerwehr 122,
Polizei 133
Rettung 144,
GPS:
O/14°34‘57“
N/48°04‘08“
ACG-RCC (Zentrale Meldestelle Tel: +43(0)51703 7400 oder 7401,
Fax: +43(0)51703 76E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für die Erste Hilfe ist die Ausrüstung in der Clubhütte links der Eingangstüre leicht
zugänglich.
Für den Vorstand: Version: Februar, 2020
Obmann
Holoubek Franz
Schriftführer
Zineder Andreas