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 1. Ing.Garstenauer Andreas      

 2. Geiblinger Chrsitian                  

 3. Ing Griesser Michael                   

 4. Hadeyer Gerald  (ruhend)

 5. Haneder Herbert (Gastpilot 2016)            

    

 6. Dr.Hödl Leopold

 7. Holoubek Franz            

 8. Jansbauer Julian (Gastpilot 2016)

                                                                                                       

  9. Ortner Peter    

10. Rahofer Kurt

11. Ratzsberger Markus  (ruhend)            

12. Riedl Helmut  (Kassier)

     
                   

13. Sagfriedmüller Werner

14. Ing.Salcher Leopold

15. Mag. Salcher Christian (Schriftführer)

16. Dipl.Ing Salcher Andreas

17. Salcher Martin                  

18. Stöger Andreas  (Gastpilot 2016)

     
                                                                                                                         

19. Ing.Täuber Klemens (Obmann) 

        

 20. Ing Täuber Reinhold

      

21. Maderthaner Johann       

22. Zineder Andreas  (Gastpilot 2016)

Die Koordinaten zum Navi füttern:

48°04'01.9"N 14°34'40.5"E

Gastpiloten sind jederzeit willkommen!

Versicherungspflicht: Lindingerversicherung genügt, ÖAeC-Sportlizenz

Nachweise: ACG-Registrierung, Drohnenführerschein, Zustimmungserklärung für Gastpiloten

Formular: Anmeldung als Gastflieger

Nutzung eines Modellflugplatzes mit Artikel 16 Betriebsgenehmigung!

MBC Steyr Weistrach Google Maps

   

 


 

     Modellbauclub Steyr – Weistrach

                                                                                

ZVR: 635292888

 

 

                                                                                                              Flugplatzordnung

 

 

 

Diese Platzordnung ist für alle Piloten und Helfer, die den Flugplatz in Ausübung des Modellflugsports benützen verbindlich.

Sie ist jedem Mitglied des MBC Steyr Weistrach in Abschrift zu übergeben. Gäste sind vom Einlader über den Inhalt der Platzordnung zu belehren.

 

Verstöße gegen die Flugplatzordnung  sind vom Vereinsvorstand zu bewerten und entsprechend zu ahnden.

 

 1)   Auf dem Vereinsgelände des MBC ist nur der Betrieb von RC - Flugmodellen   erlaubt. ( entsprechend  dem österreichischen Luftfahrtgesetz)

 2) Das Fliegen ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt.  Mitgliedsanwärter und Gäste dürfen mit einer Sondergenehmigung eines Vorstandsmitglieds und unter Aufsicht eines aktiven Mitglieds fliegen.

 3) Die Inbetriebnahme von Flugmodellen setzt voraus, dass eine gültige  Modellhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann.

 4)     Fliegen ist nur innerhalb der vorgesehenen Zeiten erlaubt. Das ist derzeit:

 Werktags von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Sonn- und Feiertags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr.

Der Flugplatz muss bis 19:30 verlassen sein.

Ausnahme: Eine fallweise Verlängerung der Flugzeiten ist nur nach Absprache durch den Vereinsvorstand mit der Jägerschaft bzw. Anrainern möglich.

 5)   Grundsätzlich sind im Flugbetrieb die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der zu benützenden Frequenzen  und Sendeleistungen einzuhalten.  (auch bei 2,4 GHz ).

Des Weiteren ist für Vereinsmitglieder im Vorfeld dem Vereinsvorstand bei Benützung des 35/40 MHz-Bandes der betreffende Kanal zu melden.

 

Im Flugbetrieb erfolgt bei Benützung des 35/40 Mhz – Bandes eine Abstimmung  hinsichtlich des benützten Kanals  eigenverantwortlich mit den anwesenden Mitgliedern, um so eventuelle Parallelbetriebe zu verhindern.

 6)  Jedes Modell muss mindestens über ein Namensschild mit Anschrift  oder einer gültigen FAI Kennzeichnung versehen sein.

 7)     Sind mehr als 5 Piloten anwesend, muss ein erfahrener Pilot die Flugleitung übernehmen.

 8)     Das in Betrieb nehmen von Antriebsmotoren  jeglicher Art ist nur auf dem Flugfeld beziehungsweise im Vorbereitungsraum erlaubt.

 Der über einen größeren Zeitraum reichende Dauerbetrieb von Motoren ist im Vorbereitungsraum während des Flugbetriebes nicht gestattet.

 9) Es dürfen sich maximal zwei Motormodelle inklusive Hubschrauber (V-und E-Antrieb) in der Luft befinden. Der Betreiber des zweiten Motormodells darf nur mit Genehmigung des ersten Piloten starten.

Segelflugmodelle und Varianten mit Hilfsantrieb können in angemessener Anzahl und in Absprache mit den Betreibern der im Parallelbetrieb  befindenden Modelle betrieben werden.

 10) Das Überfliegen der Sperrzone (Parkplatz,  der Zuschauer, des Modellabstellplatzes , des bewohnten Bereichs im Westen) ist strengstens Verboten.  Siehe Lageplan – Modellflugplatz.

 11) Sich im Parallelbetrieb befindende Piloten  haben sich  auf der Südseite der Rollbahn, dem Zweck dienend ( Störungsvermeidung der Frequenzen bzw. Absprachen für Landevorgänge) , möglichst nahe gruppiert aufzuhalten.

 12) Während des Start und Landevorgangs muss die Rollbahn frei  von  Personen und bew Hindernissen ( Modelle, (Haus) -Tiere, ....) sein.

 13) Haustiere  sind am gesamten Vereinsgelände nur angeleint und in den dafür  vorgesehenen Zonen zu halten.

 14) Das Anfliegen und Überfliegen von Personen, Weidevieh, manntragenden Fluggeräten sowie  Personengruppen und Reitern welche sich auch am benachbarten Güterweg Nr. 454 befinden können,  ist strengstens untersagt.

 15) Bei Feldarbeiten auf angrenzenden Grundstücken ist das Überfliegen des betreffenden Sektors zu unterlassen.

       Bei Arbeiten an der Rollbahn (Rasenpflege,....) ist der Flugbetrieb ausnahmslos         

       einzustellen.

 16) Das Betreten der den  Vereinsgelände umgebenden Flächen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, unter Beachtung geringst möglicher Flurschäden zu verursachen.

 17) Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in ihrer Auslegung (Gewichtslimit 25kg)  den Richtlinien des OEAEC entsprechen.

 Modelle mit einer offensichtlich starken Abweichung des derzeitigen technischen Standes werden durch einen Vertreter der technischen Kommission begutachtet.  (technische Kommission siehe Vereinsordnung)

 Des Weiteren entscheidet die technische Kommission für den Betrieb von einem Flugmodell wenn folgende Konstruktion vorliegt:

 Motor: > 10kW

Gewicht: > 14kg

 Flugzeuge mit Pulso- Raketen – oder Turbinentriebwerken und Freiflieger, die mit techn. Energie  angetrieben werden sind verboten.

 18) Der höchst zulässige Geräuschpegel beträgt 79,9 dB(A) + 1dB(A) Messtoleranz.

(Arithmetisches Mittel aus Rundummessung in 7 Meter Entfernung. – Dabei darf ein Messpunkt maximal 82 dB (A) + 1 dB (A) aufweisen.)

 Ob ein Motormodell der lärmtechnischen Platzauflage entspricht und somit startberechtigt ist, wird im Zweifelsfall durch die technische Kommission bestimmt.

 19) Die Zufahrt zum Modellflugplatz erfolgt über den vorgesehen Güterweg Nr. 454 mit angemessener langsamer Geschwindigkeit. Im Winter ist bei gespurter Loipe die Zufahrt gesperrt.

 20) Das Fluggelände und die Umgebung sind unbedingt sauber zu halten. Beschädigte Flugmodelle oder Teile davon (insbesondere Akkus) dürfen nicht am Vereinsgelände entsorgt werden.

 21) Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur auf den vorgesehenen Abstellflächen erlaubt.

 22) Von aufgetretenen Schäden, insbesondere Flurschäden, ist unverzüglich dem Vereinsvorstand zu berichten.

 23) Jeder Flugplatzbenützer unterwirft sich der Flugplatzordnung ohne jeden Vorbehalt-Eltern haften für ihre Kinder!

 24) Der Vereinsvorstand des MBC behält sich vor, die Flugplatzordnung entsprechend gesetzlicher beziehungsweise örtlichen Bestimmungen und des aktuellen technischen Standes zu ändern.

 25) Vorstandsbeschluss ist möglichst mit Beginn Flugsaison 2018 einen Bescheid auf 300m bei der ACG zu erwirken, dafür sind aber noch Randbedingungen zu klären bzw. zu verhandeln und der Verein hat hierzu einen nicht unerheblichen Kostenaufwand. Dieser Punkt ist eigentlich ausdrücklich im Luftfahrtgesetz geregelt und in der Flugplatzordnung nochmals abgebildet.

 26) der Verein wird dazu auch noch Brandschutzausrüstung zur Verfügung stellen: Löschdecken, Handschuhe, Sandkübel. Es muss jedoch klar sein, dass ein Brand durch Akkus bei der Ladestation mit Übergriff auf die Hütte für den Verein existenzgefährdend ist. Auch ein ´hochgehen´ eines Qualitätsladegeräts hatten wir schon 2016. D.h. es kann auch ohne Fehlbedienung oder unsachgemäßer Benutzung zu Unfällen kommen.

                                                                                                             

Für den Vorstand: 

Obmann                                                                            Kassier

Ing. Täuber Klemens                                                           Riedel Helmut   

 

 

Schriftführer

Mag. Christian Salcher

 

 

 

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