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Modellbauclub Steyr – Weistrach
ZVR: 635292888

 

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Modellbauclub Steyr – Weistrach

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Modellflugplatzbetriebsordnung (MFBO)

 

Diese Modellflugplatzbetriebsordnung kurz (MFBO) ist für alle Piloten und Helfer, die den Flugplatz in Ausübung des Modellflugsports benützen verbindlich.

Sie ist jedem Mitglied des MBC Steyr Weistrach in Abschrift zu übergeben. Gäste sind vom Einlader über den Inhalt der MFBO zu belehren.

Verstöße gegen die Modellflugplatzbetriebsordnung sind vom Vereinsvorstand zu bewerten und entsprechend zu ahnden.

1.) Auf dem Vereinsgelände des MBC ist der Betrieb von Freiflugmodellen sowie RC - Flugmodellen erlaubt. (entsprechend der EU-Verordnung 2019/ 947) siehe auch Pkt.15.

2. ) Das Fliegen ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt. Mitgliedsanwärter und Gäste dürfen mit einer Sondergenehmigung eines Vorstandsmitgliedes und unter Aufsicht eines aktiven Mitglieds     fliegen. Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.

  • Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn:
  • ein entsprechender Versicherungsschutz vorliegt
  • die Registrierungsnummer an/ in jedem Modell angebracht ist (dronespace.at)
  • der Kompetenznachweis positiv absolviert worden ist und dem Vorstand nachweislich kundgetan wurde. – Für Jugendliche unter 16 Jahren muss diesen Nachweis der/ die Erziehungsberechtigte erbringen. (Übergangsfrist bis 31.12.2022)
  • Fliegen ist nur innerhalb der vorgesehenen Zeiten erlaubt. Das ist derzeit:

Werktags von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Sonn- und Feiertags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr.

Der Flugplatz muss bis 19:30 verlassen sein.

Ausnahme: Eine fallweise Verlängerung der Flugzeiten ist nur nach Absprache

durch den Vereinsvorstand mit der Jägerschaft bzw. Anrainern möglich.

  • Grundsätzlich sind im Flugbetrieb die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der zu benützenden Frequenzen und Sendeleistungen einzuhalten. (auch bei 2,4 GHz ).

Des Weiteren ist für Vereinsmitglieder im Vorfeld dem Vereinsvorstand bei Benützung des 35/40 MHz-Bandes der betreffende Kanal zu melden.

Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35MHz-Frequenz frei ist (entfällt bei 2,4Ghz-Anlagen); Kanalkennzeichnung

  • Das in Betrieb nehmen von Antriebsmotoren jeglicher Art ist nur auf dem Flugfeld beziehungsweise im Vorbereitungsraum erlaubt.

Der über einen größeren Zeitraum reichende Dauerbetrieb von Motoren ist im Vorbereitungsraum während des Flugbetriebes nicht gestattet.

  • Es dürfen sich maximal zwei Motormodelle inklusive Hubschrauber (V-und E-Antrieb) in der Luft befinden. Der Betreiber des zweiten Motormodells darf nur mit Genehmigung des ersten Piloten starten.

Segelflugmodelle und Varianten mit Hilfsantrieb können in angemessener Anzahl und in Absprache mit den Betreibern der im Parallelbetrieb befindenden Modelle betrieben werden. Jeder aktive Pilot muss in Eigenverantwortung handeln und somit zu einem geordneten Flugbetrieb beitragen.

  • Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann.

Das Überfliegen der Sperrzone (Parkplatz, der Zuschauer, des Modellabstellplatzes, des bewohnten Bereichs im Westen) ist strengstens verboten.  Siehe Lageplan – Modellflugplatz.

  • Sich im Parallelbetrieb befindende Piloten haben sich auf der Südseite der Rollbahn, dem Zweck dienend (Störungsvermeidung der Frequenzen bzw. Absprachen für Landevorgänge), möglichst nahe gruppiert aufzuhalten.
  • Während des Start und Landevorgangs muss die Rollbahn frei von Personen und beweglichen Hindernissen (Modelle, (Haus) -Tiere, ....) sein.
  • Haustiere sind am gesamten Vereinsgelände nur angeleint und in den dafür vorgesehenen Zonen zu halten.
  • Das Anfliegen und Überfliegen von Personen, Weidevieh, manntragenden Fluggeräten sowie Personengruppen und Reitern, welche sich auch am benachbarten Güterweg Nr. 454 befinden können, ist strengstens untersagt.
  • Bei Feldarbeiten auf angrenzenden Grundstücken ist das Überfliegen des betreffenden Sektors zu unterlassen.

Bei Arbeiten an der Rollbahn (Rasenpflege,....) ist der Flugbetrieb ausnahmslos einzustellen.

  • Das Betreten der, das Vereinsgelände umgebenden Flächen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, unter Beachtung geringst mögliche Flurschäden zu verursachen.
  • Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind. (Modellflugzeuge ohne oder mit allen möglichen Antrieben, ausgenommen sind Raketenantriebe.)

Drohnen, Quadcopter oder ähnlich gebaute Flugmodelle dürfen nur in der OPEN-Kategorie geflogen werden. Das heißt, Sichtflugbetrieb VLOS, FPV-Flüge und Racing-Drohnenflüge sind am Flugplatz verboten.

Für den Betrieb eines Flugmodells mit einem Abfluggewicht größer 25kg ist gemäß der aktuellen Gesetzgebung eine gültige Lizenz der SPECIFIC-Kategorie vorzuweisen.

  • Der höchst zulässige Geräuschpegel beträgt 82dB(A) (Arithmetisches Mittel aus Rundummessung in 25m Meter Entfernung) Bei Überschreitung von 79 dB(A) entscheidet der Vorstand über eine Starterlaubnis.
  • Die Zufahrt zum Modellflugplatz erfolgt über den vorgesehen Güterweg Nr. 454 mit angemessener langsamer Geschwindigkeit. Im Winter ist bei gespurter Loipe die Zufahrt gesperrt.
  • Das Fluggelände und die Umgebung sind unbedingt sauber zu halten. Beschädigte Flugmodelle oder Teile davon (insbesondere Akkus) dürfen nicht am Vereinsgelände entsorgt werden.
  • Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur auf den vorgesehenen Abstellflächen erlaubt.
  • Von aufgetretenen Schäden, insbesondere Flurschäden, ist unverzüglich dem Vereinsvorstand zu berichten.

Der Verlust von Akkus, Schleppseile, sowie Wrackteile, welche im Bereich der angrenzenden Grundstücke nicht auffindbar sind, sind unverzüglich dem Vereinsvorstand zu melden.  – Gefahr in Verzug!

  • Jeder Flugplatzbenützer unterwirft sich der MFBO ohne jeden Vorbehalt. - Eltern haften für ihre Kinder!
  • Der Vereinsvorstand des MBC behält sich vor, die Modellflugplatzbetriebsordnung jederzeit ändern zu können.
  • Die generell maximal erlaubte Flughöhe ist 120 m über Grund. (gemäß der EU-Verordnung 2019/ 947)

Aufgrund einer Sondervereinbahrung gilt für den Flugplatz des MBC-Steyr-Weistrach eine erlaubte Flughöhe von 150m über Grund.

Flüge außerhalb des Sichtbereichs (BVLOS) sind nicht zulässig.

Für Flüge von 150-300m ist eine Unterweisung entsprechend dem Bescheid der ACG notwendig. Die Flüge sind in das ständig aufgelegte Flugbuch am Flugplatz einzutragen.

  • Akkus dürfen nicht innerhalb der Clubhütte gelagert werden. Ausnahme ist der Bereich der überdachten Ladestation während des Lade/Entladevorgangs.

Der Betrieb und Lade/Entladevorgang von Akkus liegt in der Eigenverantwortung der Benutzer. Sollten durch Akkus Schäden an der Vereinsinfrastruktur oder an Personen entstehen, sind diese unverzüglich dem Vorstand zu melden, beziehungsweise vollständig vom Verursacher zu ersetzen.

 

  • Notfallplan:

Feuerwehr 122,

Polizei 133,

Rettung 144,

GPS:

O/14°34‘57“

N/48°04‘08“

ACG-RCC (Zentrale Meldestelle Tel: +43(0)51703 7400 oder 7401,

Fax: +43(0)51703 76E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für die Erste Hilfe ist die Ausrüstung in der Clubhütte links der Eingangstüre leicht zugänglich.

Für den Vorstand:                                                                                 Version: März 2021

Obmann

Holoubek Franz

Schriftführer

Ing.Ripka Raimund

 

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Flugplatzordnung MFBO 2021

 ÖAeC_Richtlinien_EU_VO_947_2019_V1

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 austro

Flüge bis 300müG aufgrund Bescheid der ACG  möglich!

 

ACG-Bescheid 2023 für Flughöhe bis 300müG

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Information zur DSGVO 2018

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