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Dr. Wolfgang Schober 11.September 2016
Fachgruppe Technik und Recht
der Sektion Modellflug des Österr. Aero-Club

An alle Modellflugvereine des Österr. Aero-Club

Betrifft: Flughöhen von Modellflugzeugen höher als 150 Meter über Grund

Anlassfall: Ein Rettungshubschrauber fliegt mit einem schwer Verletzten an Bord Richtung Krankenhaus. In einer Flughöhe von 900 Meter über Grund kreuzt ein roter Copter seine Flugbahn. Laut Auskunft des Hubschrauberpiloten dürfte es wirklich sehr knapp gewesen sein (nearmiss) und er hätte keine Chance zum Ausweichen gehabt.
Ein völlig unverantwortliches Handeln des Modellpiloten, das im Ernstfall zum Tod von einigen Personen hätte führen können, vom Sachschaden ganz abgesehen.

In der Folge sind drei weitere Fälle bekannt geworden, wo Rettungshubschrauberpiloten an die Flugsicherung Meldungen abgesetzt haben, dass Modellflugzeuge in Höhen über 150 Meter gesichtet wurden, bzw. dass Modellflug in Kontrollzonen von Flughäfen betrieben wurde.

Die Vermutung liegt nahe, dass die Piloten der Rettungshubschrauberflotte angewiesen wurden, in Zukunft alle diesbezüglichen Beobachtungen zu melden. Von ihrem Standpunkt aus betrachtet auch verständlich, denn wer möchte sich in Ausübung seines Berufes von einem Modellflugzeug gefährden lassen.
Alle Randbedingungen zum Modellflug in Höhen über 150 Meter habe ich in PROP 1-2016 Seite 9 ausführlich dargestellt. Auszugsweise hier nochmals die wichtigsten Fakten:

Gesetzliche Grundlagen:

Die gemäß § 124 (2) des Luftfahrtgesetzes (BGBl. Nr. 253/1957 idF BGBl. I Nr. 61/2015) seitens des Bundesministers für Verkehr erlassene Verordnung der Luftverkehrsregeln (LVR 2014) erfordern nach § 18 (1) eine Betriebsbewilligung für die Durchführung von Modellflügen in Höhen von mehr als 150 m über Grund (150 m AGL = above ground level). Für die Erteilung einer solchen Betriebsbewilligung ist die Austro Control G.m.b.H. (ACG) die zuständige Behörde.


Aufgrund der Luftverkehrsregeln ist daher in Österreich der Modellflug nur bis zu einer Flughöhe von 150 Meter über Grund erlaubt. Die Flughäfen Österreichs sind von sogenannten Kontrollzonen umgeben, in denen der Modellflug überhaupt verboten ist. Einzige Ausnahme sind vor 2014 bei der Austro Control gemeldete Modellflugplätze, die in den Kontrollzonen bestehen bleiben dürfen. In Sicherheitszonen von Sportflugplätzen darf, wenn eine Erlaubnis des Betriebsleiters dieses Flugplatzes erteilt wurde, ebenfalls Modellflug betrieben werden. Ohne eine solche Erlaubnis ist der Modellflug im Umkreis von weniger als 2,5 km nicht erlaubt. Über bewohntem Gebiet ist der Modellflug generell verboten.

Konsequenzen bei Überschreitung der 150 Meter Flughöhe:

· Ähnlich wie beim Autofahren, wo Geschwindigkeitsübertretungen geahndet werden, wird eine Höhenüberschreitung derzeit nur sehr selten bestraft (mit einigen 100,- €). Aufgrund der besonderen Einsatzart, sind es die Besatzungen von   Rettungshubschraubern, die eine Höhenüberschreitung von Modellflugzeugen
bemerken und an den Tower melden. Wenn man erwischt wird, muss eben Strafe gezahlt werden.

· Schlimmer ist es schon, wenn sich ein Pilot eines manntragenden Luftfahrzeugs in Höhen über 150 Meter vom Modellflugzeug gefährdet fühlt. Das kann im Falle einer Anzeige vor dem Gericht enden.

· Wenn in Höhen über 150 Meter (ohne Sondergenehmigung) gar ein Zusammenstoß mit einem Luftfahrzeug passieren würde, dann wären die Konsequenzen für den Modellpiloten katastrophal. Anders als im Straßenverkehr würde hier jede Haftpflichtversicherung aussteigen (schuldhaftes Verhalten) und der Pilot haftet mit seinem Privatvermögen.

Die gesetzlichen Vorgaben sowie die Konsequenzen bei Überschreitung der 150 Meter Flughöhe sind für den Modellflug insgesamt äußerst unerfreulich. Der einzige Ausweg ist ein Ansuchen zur Flughöhenüberschreitung bei der Austro Control mit einem hoffentlich positiven Bescheid. Die Bundessektion Modellflug hat deshalb ein Prozedere erarbeitet, damit die Ansuchen nach einem standardisierten Verfahren und kostengünstig abgewickelt werden können. Die Welt schien (halbwegs) in Ordnung zu sein, bis dann am 16. Feber 2016 ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil alle Bemühungen zunichte machte. Ausgelöst durch Berufung eines Vereines gegen einen negativen Bescheid zur Höhenüberschreitung ist vom Bundesverwaltungsgericht ein Urteil ergangen, das eine Antragslegitimation für Vereine praktisch unmöglich macht.

Im Klartext: Modellflugvereine dürfen seit 16. Feber 2016 weder für längerfristige noch für tageweise Flughöhenüberschreitungen ansuchen.
Nach diesem Knalleffekt ist die Fachgruppe Technik und Recht der Sektion Modellflug in Verhandlungen mit der Austro Control und dem zuständigen Verkehrsministerium (BMVIT) eingetreten und konnte eine Novellierung der Luftverkehrsregeln dahingehend bewirken, dass Modellflugvereine wieder antragslegitimiert sein sollen. Bis aber diese Novellierung in Kraft ist – voraussichtlich Herbst 2016 – sind alle Modellflieger an die gesetzliche Maximalflughöhe von 150 Meter gebunden.
Das zukünftige Bestreben der Sektion Modellflug ist eine rasche Anhebung der Flughöhe auf 300 Meter auf möglichst vielen gemeldeten Modellflugplätzen durch die Austro Control. Damit wären etwa 90 % aller Flugbewegungen auf Österreichs Modellflugplätzen abgedeckt. Für spezielle Bedürfnisse der Großseglerpiloten ist auch eine maximale Flughöhe von 400 oder 500 Metern denkbar. Soweit die Vorgangsweise der Sektion Modellflug betreffend der gesetzlichen Vorgaben.

Ein weiterer Beitrag der Sektion Modellflug zur Sicherheit der Luftfahrt ist die Eintragung aller gemeldeten Modellflugplätze in die offiziellen Luftfahrtkarten. Bei der ICAO-Karte stößt das aber auf Widerstand, da die Darstellung von Modellflugplätzen nicht vorgesehen ist!

Das Präsidium des Österreichischen Aero-Club steht auch mit den Verantwortlichen der Rettungshubschrauberorganisationen in Kontakt, um Verständnis für den Modellflug in Österreich zu suchen. Es müsste doch eine für beide Seiten befriedigende Lösung möglich sein.
Insgesamt gibt es von der Bundessektion Modellflug ein Bündel von Maßnahmen, das den Modellflug in seiner derzeitigen Form in Österreich sichern soll. Es wird von den Aero-Club Mitgliedern allerdings ein wenig Geduld und viel Vertrauen gefordert, bis sich die geplanten Vorhaben auch umsetzen lassen.

 

   

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