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1. Ing.Garstenauer Andreas
2. Geiblinger Chrsitian
3. Ing Griesser Michael
4. Hadeyer Gerald (ruhend)
5. Haneder Herbert (Gastpilot 2016)
6. Dr.Hödl Leopold
7. Holoubek Franz
8. Jansbauer Julian (Gastpilot 2016)
9. Ortner Peter
10. Rahofer Kurt
11. Ratzsberger Markus (ruhend)
12. Riedl Helmut (Kassier)
13. Sagfriedmüller Werner
14. Ing.Salcher Leopold
15. Mag. Salcher Christian (Schriftführer)
16. Dipl.Ing Salcher Andreas
17. Salcher Martin
18. Stöger Andreas (Gastpilot 2016)
19. Ing.Täuber Klemens (Obmann)
20. Ing Täuber Reinhold
21. Maderthaner Johann
22. Zineder Andreas (Gastpilot 2016)
48°04'01.9"N 14°34'40.5"E
Gastpiloten sind jederzeit willkommen!
Versicherungspflicht: Lindingerversicherung genügt, ÖAeC-Sportlizenz
Nachweise: ACG-Registrierung, Drohnenführerschein, Zustimmungserklärung für Gastpiloten
Formular: Anmeldung als Gastflieger
Nutzung eines Modellflugplatzes mit Artikel 16 Betriebsgenehmigung!
Modellbauclub Steyr – Weistrach
ZVR: 635292888
Flugplatzordnung
Diese Platzordnung ist für alle Piloten und Helfer, die den Flugplatz in Ausübung des Modellflugsports benützen verbindlich.
Sie ist jedem Mitglied des MBC Steyr Weistrach in Abschrift zu übergeben. Gäste sind vom Einlader über den Inhalt der Platzordnung zu belehren.
Verstöße gegen die Flugplatzordnung sind vom Vereinsvorstand zu bewerten und entsprechend zu ahnden.
1) Auf dem Vereinsgelände des MBC ist nur der Betrieb von RC - Flugmodellen erlaubt. ( entsprechend dem österreichischen Luftfahrtgesetz)
2) Das Fliegen ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt. Mitgliedsanwärter und Gäste dürfen mit einer Sondergenehmigung eines Vorstandsmitglieds und unter Aufsicht eines aktiven Mitglieds fliegen.
3) Die Inbetriebnahme von Flugmodellen setzt voraus, dass eine gültige Modellhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann.
4) Fliegen ist nur innerhalb der vorgesehenen Zeiten erlaubt. Das ist derzeit:
Werktags von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Sonn- und Feiertags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr.
Der Flugplatz muss bis 19:30 verlassen sein.
Ausnahme: Eine fallweise Verlängerung der Flugzeiten ist nur nach Absprache durch den Vereinsvorstand mit der Jägerschaft bzw. Anrainern möglich.
5) Grundsätzlich sind im Flugbetrieb die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der zu benützenden Frequenzen und Sendeleistungen einzuhalten. (auch bei 2,4 GHz ).
Des Weiteren ist für Vereinsmitglieder im Vorfeld dem Vereinsvorstand bei Benützung des 35/40 MHz-Bandes der betreffende Kanal zu melden.
Im Flugbetrieb erfolgt bei Benützung des 35/40 Mhz – Bandes eine Abstimmung hinsichtlich des benützten Kanals eigenverantwortlich mit den anwesenden Mitgliedern, um so eventuelle Parallelbetriebe zu verhindern.
6) Jedes Modell muss mindestens über ein Namensschild mit Anschrift oder einer gültigen FAI Kennzeichnung versehen sein.
7) Sind mehr als 5 Piloten anwesend, muss ein erfahrener Pilot die Flugleitung übernehmen.
8) Das in Betrieb nehmen von Antriebsmotoren jeglicher Art ist nur auf dem Flugfeld beziehungsweise im Vorbereitungsraum erlaubt.
Der über einen größeren Zeitraum reichende Dauerbetrieb von Motoren ist im Vorbereitungsraum während des Flugbetriebes nicht gestattet.
9) Es dürfen sich maximal zwei Motormodelle inklusive Hubschrauber (V-und E-Antrieb) in der Luft befinden. Der Betreiber des zweiten Motormodells darf nur mit Genehmigung des ersten Piloten starten.
Segelflugmodelle und Varianten mit Hilfsantrieb können in angemessener Anzahl und in Absprache mit den Betreibern der im Parallelbetrieb befindenden Modelle betrieben werden.
10) Das Überfliegen der Sperrzone (Parkplatz, der Zuschauer, des Modellabstellplatzes , des bewohnten Bereichs im Westen) ist strengstens Verboten. Siehe Lageplan – Modellflugplatz.
11) Sich im Parallelbetrieb befindende Piloten haben sich auf der Südseite der Rollbahn, dem Zweck dienend ( Störungsvermeidung der Frequenzen bzw. Absprachen für Landevorgänge) , möglichst nahe gruppiert aufzuhalten.
12) Während des Start und Landevorgangs muss die Rollbahn frei von Personen und bew Hindernissen ( Modelle, (Haus) -Tiere, ....) sein.
13) Haustiere sind am gesamten Vereinsgelände nur angeleint und in den dafür vorgesehenen Zonen zu halten.
14) Das Anfliegen und Überfliegen von Personen, Weidevieh, manntragenden Fluggeräten sowie Personengruppen und Reitern welche sich auch am benachbarten Güterweg Nr. 454 befinden können, ist strengstens untersagt.
15) Bei Feldarbeiten auf angrenzenden Grundstücken ist das Überfliegen des betreffenden Sektors zu unterlassen.
Bei Arbeiten an der Rollbahn (Rasenpflege,....) ist der Flugbetrieb ausnahmslos
einzustellen.
16) Das Betreten der den Vereinsgelände umgebenden Flächen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, unter Beachtung geringst möglicher Flurschäden zu verursachen.
17) Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in ihrer Auslegung (Gewichtslimit 25kg) den Richtlinien des OEAEC entsprechen.
Modelle mit einer offensichtlich starken Abweichung des derzeitigen technischen Standes werden durch einen Vertreter der technischen Kommission begutachtet. (technische Kommission siehe Vereinsordnung)
Des Weiteren entscheidet die technische Kommission für den Betrieb von einem Flugmodell wenn folgende Konstruktion vorliegt:
Motor: > 10kW
Gewicht: > 14kg
Flugzeuge mit Pulso- Raketen – oder Turbinentriebwerken und Freiflieger, die mit techn. Energie angetrieben werden sind verboten.
18) Der höchst zulässige Geräuschpegel beträgt 79,9 dB(A) + 1dB(A) Messtoleranz.
(Arithmetisches Mittel aus Rundummessung in 7 Meter Entfernung. – Dabei darf ein Messpunkt maximal 82 dB (A) + 1 dB (A) aufweisen.)
Ob ein Motormodell der lärmtechnischen Platzauflage entspricht und somit startberechtigt ist, wird im Zweifelsfall durch die technische Kommission bestimmt.
19) Die Zufahrt zum Modellflugplatz erfolgt über den vorgesehen Güterweg Nr. 454 mit angemessener langsamer Geschwindigkeit. Im Winter ist bei gespurter Loipe die Zufahrt gesperrt.
20) Das Fluggelände und die Umgebung sind unbedingt sauber zu halten. Beschädigte Flugmodelle oder Teile davon (insbesondere Akkus) dürfen nicht am Vereinsgelände entsorgt werden.
21) Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur auf den vorgesehenen Abstellflächen erlaubt.
22) Von aufgetretenen Schäden, insbesondere Flurschäden, ist unverzüglich dem Vereinsvorstand zu berichten.
23) Jeder Flugplatzbenützer unterwirft sich der Flugplatzordnung ohne jeden Vorbehalt-Eltern haften für ihre Kinder!
24) Der Vereinsvorstand des MBC behält sich vor, die Flugplatzordnung entsprechend gesetzlicher beziehungsweise örtlichen Bestimmungen und des aktuellen technischen Standes zu ändern.
25) Vorstandsbeschluss ist möglichst mit Beginn Flugsaison 2018 einen Bescheid auf 300m bei der ACG zu erwirken, dafür sind aber noch Randbedingungen zu klären bzw. zu verhandeln und der Verein hat hierzu einen nicht unerheblichen Kostenaufwand. Dieser Punkt ist eigentlich ausdrücklich im Luftfahrtgesetz geregelt und in der Flugplatzordnung nochmals abgebildet.
26) der Verein wird dazu auch noch Brandschutzausrüstung zur Verfügung stellen: Löschdecken, Handschuhe, Sandkübel. Es muss jedoch klar sein, dass ein Brand durch Akkus bei der Ladestation mit Übergriff auf die Hütte für den Verein existenzgefährdend ist. Auch ein ´hochgehen´ eines Qualitätsladegeräts hatten wir schon 2016. D.h. es kann auch ohne Fehlbedienung oder unsachgemäßer Benutzung zu Unfällen kommen.
Für den Vorstand:
Obmann Kassier
Ing. Täuber Klemens Riedel Helmut
Schriftführer
Mag. Christian Salcher